- Entwerfen
und Überprüfen von Mietverträgen
- Durchsetzung
oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
(z.B. Minderung, Schadenersatz, Betriebspflicht)
- Durchsetzung
oder Abwehr rückständiger Mietzahlungen und
Nebenkosten
- Beratung
bei Kündigungen und Durchsetzungen oder Abwehr von
Räumungsansprüchen
- Beratung
bei der Begründung von Wohneigentum (Teilungsvertrag,
Teilungserklärung)
- Beratung
beim Erwerb von Wohnungseigentum
- Vertretung
der Interessen von Wohnungseigentümern gegenüber
anderen Wohnungseigentümern und Dritten
- Beratung
und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
gegenüber Wohnungseigentümern oder Dritten
- Beratung
und Vertretung der Verwalter
|