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Bau- und Architektenrecht:
Ihr Ansprechpartner für Bau- und Architektenrecht ist
Rechtsanwältin Dr. Angela Müller
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  • Beratung beim Abschluss von VOB/B- oder BGB-Bauverträgen
  • Beratung beim Abschluss von Architektenverträgen
  • Beratung in öffentlichen Ausschreibungsverfahren (VOB/A)
  • Baubegleitende Beratung
  • Beratung bei der Rechnungslegung zur Werklohnforderung
    (Abschlags-, Teil-, Schlussrechnungen)
  • Beratung zur Durchsetzung von Ansprüchen nach gekündigtem
    Bauvertrag/ Architektenvertrag
  • Beratung bei der Rechnungslegung zum Architektenhonorar nach HOAI/
    Honorar des
    Sonderfachmannes/ Honorar des Projektsteuerers
  • Unterstützung bei Bauabnahmen
  • Beratung bei Insolvenzen am Bau
  • Beratung zu Sicherungen am Bau (Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung)
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen vor und nach der Abnahme
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen/ Honoraransprüchen
  • Beratung und Vertretung bei besonderen Fallgestaltungen am Bau (u.a.Baukostenüberschreitung, verzögerte Bauausführung/ Behinderungen, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten am Bau, Urheberrechtsschutz des Architekten)
  • Beratung beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen
  • Vertretung vor Gericht in allen Baurechtsstreitigkeiten einschließlich selbstständigem Beweissicherungsverfahren
  • Beratung/ Begleitung/ Vertretung zur und bei Schlichtung, Mediation,
    Schiedsverfahren am Bau
  • Zwangsvollstreckung in Bausachen
  • Beratung und Vertretung bei Nachbarstreitigkeiten am Bau

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copyright by MÜLLER | ALBUS | KARISCH 2006