- Durchsetzung
oder Abwehr von Ansprüchen aus Verbraucherverträgen
(z.B. bei Kaufverträgen)
- Beratung
und Vertretung bei Bankverträgen, Darlehensverträgen,
Geschäftsführungen ohne Auftrag, Werkverträgen
- Durchsetzung
oder Abwehr von Ansprüchen aus Haustürgeschäften
und Geschäften von Verbrauchermessen
- Beratung
bei der Beurteilung der Wirksamkeit von rechtsgeschäftlichen
Willenserklärungen
- Durchsetzung
und Abwehr von Ansprüchen aus ungerechtfertigten
Bereicherungen
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